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Kundmachung Entwurf Einreihungsverordnung

08.09.2011 von Gemeinde Sachsenburg

Die Marktgemeinde Sachsenburg beabsichtigt, gemäß § 3a des Kärntner Straßengesetz 1991, die von der Marktgemeinde Sachsenburg verwalteten Straßenflächen durch Verordnung in eine der in § 3 Abs. 1 Z. 4 und 5 K-StrG 1991 genannten Straßengruppen einzureihen (Einreihungsverordnung).

Der Entwurf der Einreihungsverordnung liegt durch 4 Wochen ab dem Tage des Anschlages der Kundmachung (08.09.2011) während der Amtsstunden im Marktgemeinde Sachsenburg zur allgemeinen Einsicht auf.

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