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Parteienverkehr

Montag bis Donnerstag
7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag
7.00 - 13.00 Uhr

Amtssignatur

Allgemeine Information

Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar einem „Rundstempel“) sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt. Prüfmechansimen für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.

Merkmale der Amtssignatur

Die Amtssignatur setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

  • Bildmarke
  • Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde
  • Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und des Ausdruckes des Dokuments

Bildmarke

Darstellung der Amtssignatur

Die Marktgemeinde Sachsenburg verwendet die Amtssignatur in verschiedenen Verwaltungsbereichen. Allein durch die Umstellung auf den digitalen Akt, kommt die Amtssignatur verstärkt in Anwendung.

Prüfung der Amtssignatur

Die Amtssignatur auf digitalen Dokumenten kann unter www.signaturpruefung.gv.at überprüft werden.

Verifikation des Ausdruckes eines amtssignierten Dokuments

Das ausgedruckte Dokument kann am Gemeindeamt verifiziert werden. Dabei trifft die Gemeinde nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um ihre Erledigung handelt.

Die Vorlage des Ausdruckes an die Gemeinde kann auf folgende Art erfolgen:

  • persönlich
  • per Fax unter der Nummer: 04769 2925 20
  • per E-Mail (Scan des Dokumentes) an sachsenburg@ktn.gde.at
  • postalisch (Original oder Kopie)
Amtssignatur Gemeinde Sachsenburg