Elektronisches Amtsblatt zur Kundmachung der Verordnungen aller Kärntner Gemeinden gem. § 15 K-AGO
Gemäß einer Novelle der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung (K-AGO) ist seit 1. Jänner 2017 eine authentische Kundmachung aller Gemeindeverordnungen in einem elektronischen Amtsblatt im Internet vorgesehen. Zu diesem Zweck soll ein elektronisch geführtes Amtsblatt unter der Internetadresse jeder Gemeinde eingerichtet werden. Die elektronisch kundzumachenden Dokumente müssen von der Gemeinde vorweg in „einem zuverlässigen Prozess“ erzeugt werden und mit einer elektronischen Signatur, der Amtssignatur der Behörde, versehen sein.
Durch die authentische Kundmachung von Gemeindeverordnungen im Internet soll – neben der Verfolgung von verwaltungsreformatorischen Zielsetzungen – auch der faktische Zugang der Gemeindebürgerinnen und -bürger zu den kommunalen Rechtsvorschriften erleichtert werden. Um einen möglichst breiten Zugang zu den Dokumenten zu gewährleisten ist vorgesehen, dass die Kundmachungen im elektronisch geführten Amtsblatt jederzeit ohne Identitätsnachweis, unentgeltlich und selbstverständlich auch barrierefrei zugänglich sein müssen.
Sie finden die Verordnungen und Kundmachungen der Gemeinde auf amtstafel.at (ab 2017)
Die Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, dem 04. September 2025, um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal des Amtsgebäudes der Marktgemeinde Sachsenburg statt.
Das beiliegende Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau, Bereich 9 - Sicherheit, vom 31.10.2013, Zahl: SP21-ABF-31/2013, wird zur Kenntnis gebracht.
Hundehalteverordnung nach dem Kärntner Jagdgesetz 2000
Verordnung des Bezirkshauptmannes von Spittal/Drau vom 19.09.2024, mit welcher Hundehalter zur ordnungsgemäßen Haltung ihrer Hunde verpflichtet werden.
Vorbeugung und Bekämpfung der Massenvermehrung von Fichten-Borkenkäfern
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau vom 11.07.2023, Zahl: SP13-ALL-1382/2019 (005/2023) betreffend Vorkehrungen gegen eine Massenvermehrung der Fichtenborkenkäfer