Vom Bezirkshauptmann der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau wird mit sofortiger Wirkung die Verordnung vom 23.06.2025, Zahl SP21-ALL-309/2025 (001/2025), betreffend Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr infolge von aktueller Trockenheit aufgehoben.