Auf Grund der herrschenden Witterungsverhältnisse
Auf Grund der herrschenden Witterungsverhältnisse - Trockenheit - die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, ist jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald un din dessen Gefährdungsbereich ab sofort und bis auf weiteres verboten.
Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau vom 23.06.2025, Zahl: SP21-ALL-309/2025 (001/2025) tritt mit sorfortiger Wirkung in Kraft.