Die Wahl der Gemeinderäte und der Bürgermeister der Kärntner Gemeinden wurde mit Verordnung der Landesregierung vom 20. Oktober 2020, LGBl. Nr. 87/2020, ausgeschrieben.
Wahltag: Sonntag, 28. Februar 2021
Vorwahltag: Freitag, 19. Februar 2021 (abends)
Stichtag: 26. Dezember 2020
Wahltag für eine eventuelle Bürgermeister-Stichwahl: Sonntag, 14. März 2021
Gemäß § 17 der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung (K-GBWO) 2002 sind alle österreichischen Staatsbürger und alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union wahlberechtigt, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und am Stichtag, dem 26.12.2020, ihren Hauptswohnsitz in der Marktgemeinde Sachsenburg haben.
Ergänzende Informationen zur Corona-Impfaktion 80+
Die Anmeldungen für die Impfaktion der Über-80-Jährigen lief über die Kärntner Gemeinden. Sie wurde mit 14. Jänner 2021, 16:00 Uhr, geschlossen. Es sind für diese Aktion keine regulären Anmeldungen mehr möglich.
Anmeldungen sind für alle Kärntnerinnen und Kärntner ab nächster Woche (KW 4) über eine eigene elektronische Vormerkplattform möglich. Bei der Terminreihung wird hier nach der Priorisierung des nationalen Impfgremiums vorgegangen. Dort gilt u.a.: Ältere zuerst.
Alle, die zur Impfaktion der Über-80-Jährigen angemeldet sind, werden auch geimpft. Beim zeitlichen Ablauf ist man davon abhängig, wann wieviel Impfstoff über den Bund geliefert wird. Daher wird um Geduld und Verständnis ersucht.
Zur Terminvergabe meldet sich die Österreichische Gesundheitskasse bei den für die Über-80-Impfaktion Angemeldeten. Die Verständigung erfolgt erst kurz vor dem Termin.
Bei der Terminreihung wird nach dem Alter der Angemeldeten vorgegangen. Eine Vorreihung aufgrund von Vorerkrankungen ist leider nicht möglich.
Geimpft wird nur, wer einen Termin hat. Die Impfung findet derzeit in den acht Servicestellen der ÖGK in den Bezirksstädten statt.
Die zweite Teilimpfung erfolgt 21 Tage nach dem ersten Impftermin. Den Folgetermin erhält man direkt am Tag der ersten Impfung.
Eine Impfung von bettlägerigen Personen oder eine Impfung an anderen Orten (z.B. bei einem Hausarzt) ist derzeit nicht möglich. Grund dafür ist, dass der aktuell verwendete Impfstoff sehr schwer transportierbar ist.
Zum Impftermin in der ÖGK sind die E-Card, ein Lichtbildausweis sowie ein Mund-Nasen-Schutz mitzubringen. Eine Begleitperson darf zur Unterstützung dabei sein.
In Zusammenarbeit mit Elternbildungsträgern und Kooperationspartnern lädt das Familienreferat des Landes Kärnten Eltern und Interessierte jeden Freitag zu kostenlosen Online-Veranstaltungen ein. Es steht jeweils ein Vormittags- und ein Abendtermin (um 10 Uhr und um 20 Uhr) zur Verfügung. Für die Teilnahme an den Online-Familienfreitagen braucht es lediglich einen Internetzugang.
Digitale Elternbildungsangebote gewinnen in Covid-19-Zeiten an Bedeutung. Eltern und Erziehungsberechtigte im herausfordernden Familienalltag bestmöglich zu unterstützen, ist das Ziel des Pilotprojektes „Familienfreitag – online“. Der Zugang zu qualitativ hochwertigen und niederschwelligen Elternbildungsangeboten für Mütter und Väter bzw. Personen, die mit häuslicher Erziehungsarbeit betraut sind, soll mit diesem Projekt sichergestellt werden.
Bei den Online-Veranstaltungen wechseln sich die Anbieter von Elternbildungsmaßnahmen bzw. Kooperationspartner mit ihren verschiedenen Familien- und Erziehungsthemen monatlich ab. In der Beilage finden Sie den Flyer mit dem Programm für das 1. Quartal 2021. (Web-Version und Print-Version)
Alle weiteren Informationen und den Zugangslink finden Sie unter www.ktn.gv.at/familie, Thema „Familienfreitag - online“.
Mit dem Angebot „Urlaub für pflegende Angehörige“ sollen Personen, die eine/n pflegebedürftige/n Verwandte/n zu Hause betreuen und pflegen, von der Pflegearbeit entlastet werden. Ziel dieses Angebotes ist, körperliche und seelische Regeneration zu ermöglichen und Weiterbildungsmaßnahmen für die häusliche Pflegetätigkeit in Form von Vorträgen anzubieten. Die Unterbringung und Verköstigung auf Vollpension-Basis der pflegenden Angehörigen erfolgt zu diesem Zweck in einer vom Amt der Kärntner Landesregierung ausgewählten Kureinrichtung.
Anträge sind ab Montag, 04. Jänner 2021 im Gemeindeamt erhältlich. Einsendeschluss ist der 29. Jänner 2021.
Herr Mag. Dr. Josef Trampitsch wird künftig einmal im Monat, und zwar jeden ersten Dienstag im Monat in der Zeit von 09.30 Uhr bis 10.30 Uhr am Gemeindeamt Sachsenburg kostenlose Sprechstunde abhalten.
Aufgrund der Covid-19 Situation muss der Amtstag am Dienstag, 12.01.2021 ABGESAGT werden.
Der nächste Amtstag findet voraussichtlich am Dienstag, den 02.02.2021 statt.
Aufgrund der derzeitigen COVID Situation (Einhaltung von Mindestabständen, max. Personenzahl in geschlossenen Räumen etc.) findet heuer seitens des Gesundheitsamtes keine Grippeimpfaktion in den Gemeinden statt.
Die BH Spittal/Drau, Gesundheitsamt, bietet jedoch nach telefonischer Vereinbarung eine Grippe-Impfaktion im Gesundheitsamt statt. Die Kosten für die Impfung betragen € 17,00 inkl. Impfgebühr.
Die Grippeimpfaktion startet mit 21. Oktober 2020.
Auch heuer gewährt das Land Kärnten gemeinsam mit den Gemeinden als Unterstützung bei besonders finanziellen Belastungen den HEIZZUSCHUSS, der im Zeitraum vom 01.10.2020 bis 26.02.2021 im Gemeindeamt der Marktgemeinde Sachsenburg beantragt werden kann.
In der Anlage befindet sich die Verodnung der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau vom 11.03.2020, Zahl: SP3-ALL-935/2020 (001/2020), mit der Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen gemäß dem Epidemiegesetz 1950 verfügt werden.
Der Schutz personenbezogener Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG, TKG, etc.) und treffen technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, damit personenbezogene Daten ordnungsgemäß verwendet und Unbefugten nicht zugänglich gemacht werden.
Die MitarbeiterInnen der Gemeinde, deren Dienstleister ("Auftragsverarbeiter") sowie deren MitarbeiterInnen sind zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung der von NutzerInnen der Homepage bekannt gegebenen Daten verpflichtet, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung oder Offenlegung der anvertrauten oder zugänglich gemachten Daten besteht.
In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung in Zusammenhang mit dieser Homepage.
Kontakt mit der Gemeinde
Für allgemeine Anfragen oder Kontakte zur Gemeinde nutzen Sie bitte die auf der Homepage publizierten Kontaktdaten (Menüpunkt "Impressum").
Allgemeine Anliegen können online über das Formular "Allgemeines Anbringen" datenschutzrechtlich gesichert an die Gemeinde gerichtet werden. Dieses Formular finden Sie in der Formularsammlung der Gemeinde (Menüpunkt "Bürgerservice" - "Formulare" - "Persönliches").
Für alle Fragen und Anliegen zum Datenschutz (inklusive dieser Datenschutzerklärung) wenden Sie sich bitte direkt an den Datenschutzbeauftragen der Gemeinde:
Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Über unsere Homepage erfassen und verarbeiten wir keinerlei personenbezogene Daten (z.B. Namen, Anschriften, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen), außer wenn Sie uns solche Daten freiwillig zur Verfügung stellen (z. B. durch eine Registrierung für kommunale Services/Anwendungen wie z.B. ein Bürgerportal, eine Anwendung zur Erfassung von Bürgermeldungen, Kontaktaufnahme mit der Gemeinde, etc.).
Zweck der Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Die von Ihnen freiwillig zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verwenden wir im Allgemeinen, um Ihre Anfragen zu beantworten, eine Registrierung zu bearbeiten, Ihnen Zugang zu bestimmten Informationen einzurichten oder Ihnen eine zielgerichtete elektronische Kommunikation oder Abwicklung von behördlichen Verfahren bzw. sonstigen Geschäftsbeziehungen mit der Gemeinde (z.B. zum Einbringen von Bürgermeldungen, Anträgen) zu ermöglichen.
Zu diesen Zwecken ist es notwendig, dass wir (oder ein Dritter in unserem Auftrag) Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern. Die Erfassung und Verarbeitung von freiwillig zur Verfügung gestellten, personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Bestimmungen des Art. 6 DSGVO. Wir weisen darauf hin, dass Sie die Möglichkeit haben, ihre Rechte gem. DSGVO gelten zu machen.
Ihre Rechte in Bezug auf die Erfassung undVerarbeitung personenbezogener Daten
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, haben Sie die Möglichkeit sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
Die Gemeinde stellt auf der Homepage eine Reihe von Online-Formularen für eine bequeme elektronische Antragstellung im Rahmen von behördlichen Verfahren, Bestellung kommunaler Dienstleistungen, Anmeldung zu Services der Gemeinde und für weitere Anliegen an die Gemeinde zur Verfügung. Die Nutzung dieser Online-Formulare und die damit verbundene elektronische Erfassung der für den jeweiligen Vorgang benötigten – teilweise personenbezogenen – Daten erfolgt freiwillig und stellt nur eine von mehreren Möglichkeiten für Anbringen an die Gemeinde dar (wie beispielsweise eine persönliche Antragstellung vor Ort zu den Öffnungszeiten der jeweils zuständigen Dienststelle).
Bitte beachten Sie, dass die Verarbeitung der mit den Online-Formularen von Ihnen erfassten Daten ausschließlich nach Maßgabe der Bestimmungen des Art. 6 DSGVO erfolgt.
Links zu anderen Homepages
Diese Homepage enthält Links zu anderen Homepages. Die Gemeinde ist für die Datenschutz-Policies oder den Inhalt anderen Homepages nicht verantwortlich.
Änderungen und Anpassungen der Datenschutzerklärung
Im Zuge der Weiterentwicklung des Internet und dessen Dienste und aufgrund des Einsatzes neuer technischer Möglichkeiten wird es notwendig sein, diese Datenschutzerklärung laufend den Gegebenheiten anzupassen. Änderungen in Bezug auf verwendete Technologien oder Services mit datenschutzrechtlicher Relevanz werden auf dieser Seite rechtzeitig veröffentlicht.
[Letzte Änderung der Datenschutzerklärung am 24.05.2018]
Folgende Online-Formulare stehen Ihnen zur Wahrnehmung der "Betroffenen-Rechte" zur Verfügung:
Ein falscher Umgang mit Lithium-Akkus kann zu großen Problemen führen. Da diese Energiespeicher vom Handy über E-Bike bis zum Auto immer mehr Verwendung finden, hat die Abt. 8 – Umwelt, Energie und Naturschutz beim Amt der Kärntner Landesregierung ein Info-Blatt mit wertvollen Tipps für die Nutzung, Ladung, Lagerung und fachgerechte Rückgabe gestaltet.
Seit 1. Jänner 2018 ist das neue Kärntner Wohnbauförderungsgesetz (K-WBFG 2017) in Kraft.
Zeitgemäßes, qualitativ hochwertiges und leistbares Wohnen für die Kärntner Bevölkerung sicherzustellen, dies unter Berücksichtigung klimarelevanter, ökologischer Gesichtspunkte ist eine der wichtigsten Zielsetzungen der neuen Wohnbauförderung.
Die Verwaltung der Marktgemeinde Sachsenburg auf dem Weg zum papierlosen Büro
Mit Jahresende 2018 beschloss der Gemeinderat der Marktgemeinde Sachsenburg die Gemeinde-EDV zu modernisieren und eine neue innovative Software namens GeOrg von der Software-Schmiede Comm-Unity EDV GmbH aus Lannach in der Steiermark anzukaufen. Ab Juni 2019 soll in der gesamten Verwaltung der Marktgemeinde Sachsenburg „GeOrg“ eingesetzt werden. Die Vorbereitungen in der Marktgemeinde Sachsenburg auf die Umstellungen laufen derzeit auf Hochtouren.
GeOrg basiert auf dem weltweit führenden System SAP, das für die Entwicklung von Software zur Abwicklung sämtlicher Geschäftsprozesse einer Organisation steht. Die Anwendung integriert die öffentlichen Register, wie zum Beispiel das zentrale Melde-register, das Adress-, Wohnungs- und Gebäuderegister, das Unternehmensregister oder auch Finanz Online. Weiters ist mit GeOrg die Verschmelzung der beiden Buchungsstile Kameralistik und Doppik (mehrdimensionales Rechnungswesen) möglich.
Die Gemeinde hat sich durch diese Umstellung bereits für die Anforderungen der VRV 2015 (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung) fit gemacht. Spätestens für das Finanzjahr 2020 haben alle österreichischen Gemeinden das neue Haushaltsrecht nach der VRV 2015 anzuwenden. Die Gemeinden müssen dann die Geschäftsgebarung in einem 3-Komponenten-System (Finanzierungshaushalt, Vermögenshaushalt und Ergebnishaushalt) darstellen.
Ziel ist, durch den Einsatz von „GeOrg“ die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Wirtschaftstreibenden noch effizienter und effektiver zu erledigen. Es sollen die Geschäftsprozesse optimiert werden und ein möglichst „papierfreies“ Büro geschaffen werden.
Der Vorteil von GeOrg:
Er vereinfacht den Zugriff auf Daten, da er mit allen zentralen Registern verknüpft ist und gleicht automatisch Datensätze ab. Durch den regelmäßigen Datenabgleich werden etwa Adressänderungen oder Eigentümerwechsel automatisch registriert und behandelt.
Modernisierungsfaktoren, die das neue System noch mit sich bringt:
elektronischer Akt
E-Zustellung
Sitzungsmanagement
modernes Bauamtsprogramm
modernes Finanzverwaltungsprogramm
doppelte Buchführung
Bescheidmanagement
Verknüpfung der Programme und Datenbanken
Was ändert sich für SIE
Die Vorschreibungen für die Gemeindeabgaben erscheinen in einem neuen Layout bzw. Design. Grundsätzlich werden wie bisher die sogenannten Lastschriftanzeigen erstellt. Gemäß den Vorschriften der Bundesabgabenordnung (BAO) werden jedoch bei jeder Änderung wie z.B. Gebührenerhöhungen usw. Bescheide übermittelt werden.
Weiters erhalten Sie in Zukunft die Vorschreibungen, Rechnungen oder sonstigen Schriftstücke nicht mehr im gewohnten Kuvert der Marktgemeinde Sachsenburg, sondern in einem neutralen Kuvert der Österreichischen Post AG mit der Aufschrift: „Sendung mit amtlichen Inhalt“. Ein Großteil der Gemeindepost, insbesondere standadisierter Schriftverkehr, wird zukünftig auf diesem Wege zugestellt.
Die Vorschreibungen werden durch die Abgleiche mit den diversen Registern auch nur mehr an die Objekt- bzw. Grundeigentümer ergehen.
Im Zuge der derzeitigen Umstellung müssen sämtliche Daten in das neue System migriert werden. Eine solche Datenübernahme ist bei einer Gemeinde in der Größenordnung der Marktgemeinde Sachsenburg sehr arbeitsintensiv. Die Gemeindeverwaltung muss daher viel Zeit und Energie aufwenden um für eine möglichst hohe Qualität der Daten und einen reibungslosen Ablauf bei der Übernahme zu sorgen.
Wir ersuchen schon jetzt um ihr Verständnis da es in dieser Umstellungs- bzw. Startphase zu Verzögerungen (Änderungen Fälligkeiten, etc.) kommen kann. Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Neuerungen nach der Kärntner Heizungsanlagenverordnung
Mit 1.4.2015 ist die neue Kärntner Heizungsanlagenverordnung (K-HeizVO) (http://ww.ris.bka.gv.at/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_KA_20150323_19/LGBLA_KA_20150323_19.html), LGBl. Nr. 19/2015, in Kraft getreten. sie soll einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität und zur effizienten Energienutzung leisten. Dazu sind bezüglich Heizungsanlagen emissionsmindernde Maßnahmen erforderlich.
Bisher waren Abgasmessungen nur für mit flüssigen und gasförmigen Brennstoffen betriebenen Zentralfeuerungsanlagen verpflichtend. Neu ist nun, dauss auch verpflichtende Abgasmessungen für mit festen Brennstoffen (wie Stückholz, Holzhackgut, Pellets, Kohle und Koks, etc.) betriebenen Zentralfeuerungsanlagen durchzuführen sind. Alle bestehenden mit festen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlagen müssen bis spätestens 01.04.2017 von einem dazu befugten Prüforgan überprüft werden.
Weitere Informationen finden Sie in diesem Folder.
Bundesförderung für Energie und Bau 2017 - Jetzt verfügbar!
Die Bundesförderung für Private im Bereich Energie und Bau sind nunmehr verfügbar. Dabei geht es um die Förderung folgender Projekte: Vollwärmeschutz andere Dämmmaßnahmen, Fenstertausch, Heizungstausch, Solar, Photovoltaik, Elektrofahrzeuge.
Meist kann man diese Förderungen des Bundes mit Förderungen des Landes kombinieren und dadurch stark erhöhen. Die Experten des Energieforums Kärnten beraten Sie gerne: http://www.energieforumkaernten.at/news
Beratungstage Energie/Bau für Betriebe:
Das Energieforum Kärnten bietet auch 2017 Einzelberatungen für Betriebe. Die Beratung findet im Betrieb statt und beinhaltet alle Energiethemen und auch das Thema Bau und Sanierung von Gebäuden. Gerne wird auch die vielfältige Förderlandschaft dargestellt und projektbezogen beraten. Buchen Sie Ihren Termin für mehr Energieeffizienz im Betrieb:
Information von Frau Mag. Dr Jutta Wagner, Tierschutzombudsfrau:
In Österreich gilt die Kastrationspflicht von Katzen mit regelmäpigem Auslauf ins Freie. Ausgenommen sind gemeldete Katzenzuchen und Katzen in bäuerlicher Haltung.
Zur Feststellung des bauphysikalischen Zustandes von Gebäuden und als Anregung für energiesparende Maßnahmen bitet der Energiereferent des Landes Kärnten, LR. Rolf Holub, auch in der Heizperiode 2013/2014 die BAUTHERMOGRAFIEAKTION DES LANDES KÄRNTEN für alle Interessierten an.
Weitere Auskünfte siehe Beilage bzw. erhalten Sie im Gemeindeamt oder auf der Website www.energiebewusst.at
Interessierte können sich ab sofort bei der Gemeinde anmelden!
Anmeldeschluss ist Donnerstag, der 19. Dezember 2013.
Am 01. November 2014 wird das zentrale Personenstandsregister undStaatsbürgerschaftsregister österreichweit eingeführt.
Jeder Personenstandsfall muss vor Ausstellung einer Urkunde bzw. eines Staatsbürgerschaftsnachweises in diesem Programm neu erfasst und bearbeitet werden.
In den meisten Fällen wird dies mit einem großen Aufwand verbunden sein.
Wir bitten schon im Vorhinein für Ihr Verständnis, wenn aufgrund unterschiedlichster Zuständigkeiten (Beteiligung verschiedener Behörden) oder auch technischer Schwierigkeiten Ihre Anliegen nicht sofort erledigt werden können.
Anlässlich des Weltfeuchtgebietstages am 2.2.2015 wurden von LR Holub und MR Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Schwach in Vertretung von BM Andrä Rupprechter im Veranstaltungszentrum Sachsenburg den anwesenden Vertretern der 13 Gemeinden die Ramsar-Urkunden überreicht.
Der Abfallwirtschaftsverband Spittal/Drau startet für seine Mitgliedsgemeinden ab Februar 2015 mit der Müll-App. Dieses Service liefert BügerInnen ihren individuellen Müllkalender völlig kostenlos direkt auf das private Smartphone. Sowohl am iPhone als auch auf Android Geräten sind der eigene Müllplan, eine Müllkarte mit allen Entsorgungsplätzen und Müllfragen verfügbar. Die Müll App ist ein nützliches und modernes Bürgerservice!
Die Müll-App herunterladen:
Holen Sie sich die Müll-App völlig kkostenfrei über den jeweiligen App-Store auf Ihr Smartphone. Direkt zur App gelangen Sie über folgende Links:
Die Marktgemeinde Sachsenburg beabsichtigt südlich der Pfarrkirche bzw. des Friedhofs in Sachsenburg, 10 Baugründe im Ausmaß von 1100 - 1400 m² zum Selbstkostenpreis von € 15,00/m² zu veräußern.
Amfragem unter: Marktgemeinde Sachsenburg, AL. Hannes Hartlieb, Telefon: 04769/2925-12