Auf Grund der herrschenden Witterungsverhältnisse - Trockenheit - die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, ist jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald un din dessen Gefährdungsbereich ab sofort und bis auf weiteres verboten.
Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau vom 29.03.2021, Zahl: SP21-ALL-272/2021 (001/2021) tritt mit sorfortiger Wirkung in Kraft.
Die Marktgemeinde Sachsenburg beabsichtigt gemäß § 4 a des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes 1995 (K-GplG 1995), LGBl. 23/1995 i.d.g.F. 71/2018, nachstehende Anträge zur Freigabe von Aufschließungsgebieten in Beratung zu ziehen:
In der Anlage befindet sich die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau vom 11.03.2020, Zahl: SP3-ALL-935/2020 (001/2020) , mit der Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen gemäß den Epidemiegesetz 1950 verfügt werden.
Die Marktgemeinde Sachsenburg fördert die Beibehaltung des Hauptwohnsitzes von Studenten und Studentinnen in der Marktgemeinde Sachsenburg, die ein Studium an einer österr. Universität, Hochschule oder Pädagogischen Hochschule absolvieren.
Die Förderung gilt als kommunaler Zuschuss zu den Fahrtkosten zwischen Hauptwohnsitz und Studienort.
Die Förderung wird durch die Marktgemeinde Sachsenburg selbst durchgeführt und bedarf eines eigenen Antrages und der Vorlage einer gültigen Inskriptionsbestätigung. Der Antrag kann nach Abschluss des Studienjahres (Antragsfrist: 31.10. des Studienjahres) gestellt werden.
Die Förderung wurde mit GR-Beschluss vom 02.11.2018 erhöht und beträgt nunmehr € 150,-- pro Studienjahr.
Kundmachung Örtl. Entwicklungskonzept u. Umweltbericht
Hiermit wird bekannt gegeben, dass gemäß §11 Abs. 1 Kärntner Umweltplanungsgesetz – K-UPG, LGBl. Nr. 52/2004 idF LGBl. Nr. 24/2007, das neue Örtliche Entwicklungskonzept der Marktgemeinde Sachsenburg und der zugehörige Umweltbericht am 19.12.2013 vom Gemeinderat der Marktgemeinde Sachsenburg beschlossen wurden.
Das Örtliche Entwicklungskonzept, der Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung liegt in der Zeit von 14.02.2014 bis 14.03.2014 während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt der Marktgemeinde Sachsenburg zur allgemeinen Einsicht auf.
Hundehaltungsvorschriften nach dem Kärntner Jagdgesetz
2020/2021
Verordnung des Bezirkshauptmannes von Spittal/Drau vom 31.08.2020, mit welcher Hundehalter zur ordnungsgemäßen Haltung ihrer Hunde verpflichtet werden.
Das beiliegende Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau, Bereich 9 - Sicherheit, vom 31.10.2013, Zahl: SP21-ABF-31/2013, wird zur Kenntnis gebracht.