Die Ergänzungsabteilung/Militärkommando Kärnten teilt hiermit mit, dass ab sofort die Stellungskundmachung für das Geburtsjahr 2005 im Internet unter karriere.bundesheer.at/stellung verfügbar ist. Dort können Sie die einzelnen Stellungstermine für Ihre Gemeinde nachlesen.
Aufgrund der auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend der oben angeführte Volksbegehren wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums,
das ist von Montag, 11. März 2024 bis (einschließlich) Montag, 18. März 2024, in jeder Gemeinde in den Text samt Begründung des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 5. Februar 2024 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
In unserer Gemeinde können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse
an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag 11. März 2024, von 8:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 12. März 2024, von 8:00 bis 20:00 Uhr Mittwoch 13. März 2024, von 8:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag 14. März 2024, von 8:00 bis 16:00 Uhr Freitag 15. März 2024, von 8:00 bis 16:00 Uhr Samstag 16. März 2024, geschlossen Sonntag 17. März 2024, geschlossen Montag 18. MÄrz 2024, von 8:00 bis 16:00 Uhr
Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (18. März 2024), 20.00 Uhr, durchführen.
Am 9. Juni 2024 findet in Österreich die Europawahl statt. In den EU-Mitgliedsstaaten werden insgesamt 720 Abgeordnete in das Europäische Parlament gewählt, davon 20 aus Österreich.
Das sind die Voraussetzungen, um an der EU-Wahl teilnehmen zu können:
Österreicherinnen und Österreicher müssen spätestens am Wahltag den 16. Geburtstag feiern
Kein Ausschluss vom Wahlrecht durch eine gerichtliche Verurteilung
Wichtig zu beachten:
Für Unionsbürgerinnen und -bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich ist etwas besonders zu beachten: Sie müssen sich bis spätestens 26. März am Gemeindeamt der Hauptwohnsitzgemeinde in die Europa-Wählerevidenz eintragen lassen, wenn sie für die österreichischen Kandidatinnen und Kandidaten stimmen wollen. Das gleiche gilt auch für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, wenn noch keine Eintragung erfolgt ist.
So funktioniert der Eintrag in die Europa-Wählerevidenz für Unionsbürgerinnen und -bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich:
Er muss spätestens am Stichtag 26. März erfolgen.
Für die Stimmabgabe bei der heurigen Europawahl muss man spätestens am Wahltag den 16. Geburtstag feiern.
Außerdem darf man vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht ausgeschlossen sein.
Erhältlich ist das Antragsformular entweder auf der Website des Innenministeriums oder bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde, bei welcher der Antrag auf Eintragung dann jedenfalls persönlich einzubringen ist. Bei der Antragstellung ist ein gültiger Identitätsausweis vorzulegen. Zudem ist eine förmliche Erklärung abzugeben, dass man bei Wahlen zum Europäischen Parlament die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen möchte. Achtung: Im ursprünglichen Heimatland darf dann keine Stimmabgabe mehr für die Europawahl erfolgen.
Vom Bezirkshauptmann der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau wird mit sofortiger Wirkung die Verordnung vom 21.08.2023, Zahl SP21-ALL-296/2023 (005/2023), betreffend Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr infolge von aktueller Trockenheit a u f g e h o b e n.
Vorbeugung und Bekämpfung der Massenvermehrung von Fichten-Borkenkäfern
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau vom 11.07.2023, Zahl: SP13-ALL-1382/2019 (005/2023) betreffend Vorkehrungen gegen eine Massenvermehrung der Fichtenborkenkäfer
Die Marktgemeinde Sachsenburg fördert die Beibehaltung des Hauptwohnsitzes von Studenten und Studentinnen in der Marktgemeinde Sachsenburg, die ein Studium an einer österr. Universität, Hochschule oder Pädagogischen Hochschule absolvieren.
Die Förderung gilt als kommunaler Zuschuss zu den Fahrtkosten zwischen Hauptwohnsitz und Studienort.
Die Förderung wird durch die Marktgemeinde Sachsenburg selbst durchgeführt und bedarf eines eigenen Antrages und der Vorlage einer gültigen Inskriptionsbestätigung. Der Antrag kann nach Abschluss des Studienjahres (Antragsfrist: 31.10. des Studienjahres) gestellt werden.
Die Förderung wurde mit GR-Beschluss vom 02.11.2018 erhöht und beträgt nunmehr € 150,-- pro Studienjahr.
Kundmachung Örtl. Entwicklungskonzept u. Umweltbericht
Hiermit wird bekannt gegeben, dass gemäß §11 Abs. 1 Kärntner Umweltplanungsgesetz – K-UPG, LGBl. Nr. 52/2004 idF LGBl. Nr. 24/2007, das neue Örtliche Entwicklungskonzept der Marktgemeinde Sachsenburg und der zugehörige Umweltbericht am 19.12.2013 vom Gemeinderat der Marktgemeinde Sachsenburg beschlossen wurden.
Das Örtliche Entwicklungskonzept, der Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung liegt in der Zeit von 14.02.2014 bis 14.03.2014 während der Amtsstunden im Marktgemeindeamt der Marktgemeinde Sachsenburg zur allgemeinen Einsicht auf.
Hundehalteverordnung nach dem Kärntner Jagdgesetz 2000
für 2023/2024
Verordnung des Bezirkshauptmannes von Spittal/Drau vom 18.09.2023, mit welcher Hundehalter zur ordnungsgemäßen Haltung ihrer Hunde verpflichtet werden.
Das beiliegende Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau, Bereich 9 - Sicherheit, vom 31.10.2013, Zahl: SP21-ABF-31/2013, wird zur Kenntnis gebracht.