Verbot des Feueranzündens - Verordnung

Auf Grund der herrschenden Witterungsverhältnisse

Auf Grund der herrschenden Witterungsverhältnisse - Trockenheit - die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, ist jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich ab sofort und bis auf weiteres verboten.

Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau vom 31.03.2026, Zahl: SP-ALL-36652/2026-1 tritt mit sorfortiger Wirkung in Kraft.

20260331_094829

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